DÜSSELDORF. Ein Fluggast, der wegen seines strengen Geruchs am Boden bleiben musste, hat seinen Schadenersatzprozess verloren, weil er nicht selbst vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erschien. Angeblich stand er im Stau.

Der Mann, der von Hawaii nach Düsseldorf fliegen wollte, musste vor dem Start wieder aussteigen, weil seine Sitznachbarin sich über seinen Schweißgeruch beschwert hatte. Er forderte in zweiter Instanz 2200 Euro. Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen, weil British Airways in ihren Bedingungen die Beförderung bei extremem Körpergeruch ausschließt (Az.: I-18 U 110/06).