Tod auf Jahrmarkt

TRIER. Im Prozeß um den Todessturz einer 14jährigen aus einer "Bungee-Kugel" sind vor dem Trierer Landgericht gestern erschreckende Details ans Licht gekommen. Mehrere Kirmesbesucher sagten aus, daß die Mitarbeiter sie bis zur letzten Sekunde vor dem Abschuß der Kugel nicht angeschnallt hätten, um ihnen angst zu machen. Ein Gehilfe (25) räumt ein: "Wenn wir die Mädels ärgern wollten, haben wir den Bügel erst kurz vor dem Abschuß zugemacht." Laut Anklage war die Kugel der "Slingshot"-Anlage auf einer Kirmes in Daun (Rheinland-Pfalz) in 65 Meter Höhe geschossen worden, obwohl die 14jährige nicht angeschnallt war.