Betrug: So werden leichtgläubige Geschäftsleute zur Kasse gebeten.

Köln. Werbung in der Post: Für viele ist das ein harmloses Ärgernis. Für manche Anzeigenkunden grenzen die Flyer aber sogar an Betrug. Die Broschüren sind nichtssagend und billig gemacht. Für die Anzeigen mußten die Kunden aber teuer bezahlen. Das Vorgehen ist bei der Polizei als "Kölner Masche" bekannt. "Als potentielle Opfer eignen sich besonders Existenzgründer", erklärt Kriminalhauptkommissar Damian Cibis von der Kripo Bonn. "Aber jeder, der am Telefon unsicher reagiert, kann Opfer dieser Betrugsmasche werden." Die Täter agieren bundesweit, teilweise auch von Mallorca oder Luxemburg aus. Seines Wissens treten bundesweit etwa 500 Firmen als Werbefirmen auf, die Anzeigen akquirieren und in Rechnung stellen, ohne daß eine Leistung erbracht wird. Nach den Ermittlungen gibt es fünf Zentren mit fünf Hauptverdächtigen, die diese Masche immer wieder durchziehen. Cibis: "Vermeintliche Seriosität erhalten die Werber durch Briefkastenadressen in soliden Bürogemeinschaften und einen Eintrag ins Handelsregister. Fliegen die Betrüger in einer Stadt auf, eröffnen sie unter einem anderen Namen neue Büros in anderen Städten und machen weiter."

Offenbar waren die dubiosen Werbefirmen im vergangenen Sommer massiv im Hamburger Umland aktiv. Beleg dafür ist "Der regionale Ratgeber" von einer Agentur namens CPS in Wiesbaden, der jetzt verteilt wurde. CPS hatte sich gegenüber den Kunden verpflichtet, 1000 Exemplare ihrer Broschüre in drei Auflagen im Postleitzahlengebiet 20000 bis 25999 verteilen zu lassen. Wie viele Broschüren wirklich gedruckt und verteilt wurden, läßt sich heute nicht mehr nachweisen, denn die Post kann dies nachträglich nicht verfolgen. Aber zumindest kann CPS vor Gericht die Verteilung in Heidgraben (Postleitzahl 25436) belegen.

Peter Solf von der Schutzgemeinschaft gegen Unlauteren Wettbewerb beurteilt dieses Vorgehen als Ausnahme: Die Werbefirmen würden in seltenen Fällen sogenannte Probedrucke verbreiten und machten in der Regel nur das Minimum, um ihren Rechtsanspruch gegen ihre Opfer durchzusetzen zu können. In einem Fall wurde eine wertlose Broschüre mit Anzeigen aus dem Norden in Süddeutschland verteilt. "Damit ist es nur schwer möglich, den Werbefirmen die Betrugsabsicht stichhaltig nachzuweisen", sagt Solf. Die klassische Vorgehensweise der "Kölner Masche" erlebte auch die Tornescher Apothekerin Petra K. (Name geändert). Sie hat im vorigen Sommer leichtfertig ihre Unterschrift geleistet und wird seitdem mit Rechnungen und Mahnungen auf die Vertragserfüllung hingewiesen. "Ich hatte gerade die Apotheke übernommen, als mitten zwischen den Kunden ein Anzeigenwerber stand. Er hielt mir ein Auftragsformular unter die Nase und vermittelte mir den Eindruck, daß mein Vorgänger diesen Auftrag erteilt hatte. Hinterher habe ich noch gedacht, daß ich da wohl Mist gemacht habe, aber da war es schon zu spät." Cibis rät: "Keine Verträge in Eile und ohne sorgfältiges Lesen unterschreiben!" Er ergänzt: "Beauftragen Sie für Ihre Werbung örtliche Firmen, die Ihnen bekannt sind, und wo man Umfang und Qualität der Leistung überprüfen kann!"