Herne. Die Bezeichnung des Arbeitgebers als "Zecke" ist unter Fans der Fußball-Clubs Borussia Dortmund und Schalke 04 nach gerichtlicher Feststellung keine Beleidigung. Diese als Frotzelei zu wertende Bemerkung sei kein Grund zur fristlosen Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Herne. Der Chef eines Seniorenzentrums muß den Hausmeister weiterbeschäftigen.