Frankfurt/Main. Wer 1. Klasse Bahn fährt, muss bei Überbelegung auch Gäste der 2. Klasse im Abteil dulden. Eine Rückzahlung des Zuschlags kommt nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht in Frage. Ein Fahrgast hatte geklagt, weil er sich durch Telefongespräche und den "Verzehr von Fast Food" gestört fühlte (Az.: 30 C 687/04- 25).