Saarbrücken. Eine Apotheke darf nicht mit der Aufschrift "Parfümerie" werben, da dies eine Täuschung der Verbraucher darstelle. Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) erwarteten Kunden sonst zu Recht, dass in einer Apotheke auch hochwertige Kosmetika angeboten würden, was aber verboten sei (Az.: 1 U 549/03-141).