Frankfurt. Reisende dürfen Gepäck mit teurem Inhalt, wie Schmuck, nicht aus den Augen lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt: Das Gepäck müsse so nah am Körper gehalten werden, dass ein Diebstahlversuch jederzeit abgewehrt werden könne. Die Richter wiesen die Klage einer Schmuckhändlerin gegen ihre Versicherung ab (Az.: 3 U 39/03).