Kommentar

Die Abschaffung der Folter als prozessuales Beweismittel ist ein bis heute wirksames Erbe der europäischen Aufklärung. Als Erster verbannte Friedrich der Große gleich nach Amtsantritt 1740 Daumenschrauben und spanische Stiefel aus den Gerichten.

Der Folter liegt die irrige Annahme zu Grunde, durch Zufügung unerträglicher Qualen ließe sich die Wahrheit zuverlässig ermitteln. Ihre Anwendung ist ethisch höchst verwerflich - und das nicht nur, wenn ihr Unschuldige unterworfen werden.

Daher sind Anklage und Absetzung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner formaljuristisch völlig in Ordnung und wohl auch geboten. Mit seiner Folterdrohung gegen den mörderischen Kidnapper Magnus Gäfgen hat Daschner unser Rechtssystem schwer beschädigt.

Und doch hinterlässt das Anwerfen des kalten juristischen Getriebes in diesem Falle Ratlosigkeit und einen schalen Geschmack. Es wird weder dem entsetzlichen Dilemma gerecht, in dem Daschner steckte, noch seinem verzweifelten Versuch, das Leben des jungen Jakob von Metzler noch zu retten. Würde man den Polizisten heute auch anklagen, wenn ihm dies damals gelungen wäre?