Wer im Mietshaus wiederholt die Nachbarn beleidigt, muss mit der Kündigung rechnen. Dafür muss im Vorfeld auch keine Abmahnung durch den Vermieter...

Coburg. Wer im Mietshaus wiederholt die Nachbarn beleidigt, muss mit der Kündigung rechnen. Dafür muss im Vorfeld auch keine Abmahnung durch den Vermieter erfolgen, entschied das Amtsgericht Coburg (Az.: 11 C 1036/08).