Ebay-Nutzer können für rechtswidrige Angebote haftbar gemacht werden, die andere von ihrem Konto aus ins Internet stellen. Das hat der...

Karlsruhe. Ebay-Nutzer können für rechtswidrige Angebote haftbar gemacht werden, die andere von ihrem Konto aus ins Internet stellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Wer die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto bei einem Internetauktionshaus an Unberechtigte gelangen lasse, hafte auch für deren Angebote, heißt es in dem Urteil. Damit gab das Karlsruher Gericht dem Schmuckhersteller Cartier recht. Die Ehefrau eines Ebay-Nutzers hatte Markenrechte der Firma verletzt (Az.: I ZR 114/06).