Der Hamburger Arbeitsrechtler Christian Oberwetter erklärt im Gespräch mit dem Abendblatt: “Grundsätzlich gilt, auch die Unterschlagung oder der...

Der Hamburger Arbeitsrechtler Christian Oberwetter erklärt im Gespräch mit dem Abendblatt: "Grundsätzlich gilt, auch die Unterschlagung oder der Diebstahl von geringwertigen Gütern, die dem Arbeitgeber gehören, können zur fristlosen Kündigung führen. Es gibt definitiv keine Grenze, bis zu der ein solches Verhalten toleriert wird. Diebstahl ist Diebstahl." Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht seit den 50er-Jahren in mehreren Urteilen immer wieder bestätigt. "Im Kern geht es nicht um den Wert, um den der Arbeitgeber gebracht wird", erläutert Oberwetter, "sondern die Vertrauensbasis ist zerstört." Dieses Argument war auch ausschlaggebend im Fall der Berliner Kassiererin Barbara E. (50), der wegen zweier Getränkebons im Wert von 1,30 Euro zu Recht gekündigt worden war.