Ein Kaffeefahrt-Anbieter hat Kunden mit nebulösen Gewinnversprechen gelockt und muss nun tatsächlich zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg...

Berlin. Ein Kaffeefahrt-Anbieter hat Kunden mit nebulösen Gewinnversprechen gelockt und muss nun tatsächlich zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verurteilte das Unternehmen, einer Frau 1500 Euro zu überweisen. Die Dresdnerin war in einem Werbeschreiben für die Kaffeefahrt als "nächste Rubbel-Los-Gewinnerin" angesprochen worden. Beigefügt war ein Scheckvordruck über 1500 Euro. Auf der "Ausflugsfahrt an den Wannsee bei Berlin" sollte dieses Papier "durch eine originale Unterschrift seine Rechtsgültigkeit" erhalten. Nach Ansicht der Richterin war das eine Gewinnzusage. Der durchschnittliche Leser verstehe das Angebot auf dem Rubbel-Los so, dass er nur noch mitfahren muss, damit der Scheck unterschrieben wird. (Aktenzeichen: 226 C 238/08).