Augsburg. Wegen Mordes an der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen ist der "Maskenmörder" zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg sah es als erwiesen an, dass der 20-jährige Michael W. die Schülerin aus Heimtücke und niederen Beweggründen tötete. Er war in der Nacht zum Faschingsdienstag 2002 als "Tod" verkleidet in das Kinderzimmer von Vanessa eingedrungen und hatte sie erstochen. Mit dem Strafmaß verhängte die Kammer die Höchststrafe im Jugendstrafrecht und folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert. Sie sah in den gestörten Familienverhältnissen des 20-Jährigen und seinem Alkoholkonsum am Tatabend strafmildernde Gründe. Die Richter sahen das anders.