Münchner Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Preisgeld als Einkommen versteuert werden muss. Sirtl hatte eine Million Euro gewonnen.

München. Wer bei der Fernsehshow "Big Brother“ gewinnt, muss das Preisgeld als Einkommen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen IX R 6/10) entschieden. Sascha Sirtl, der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, hatte damals eine Million Euro Preisgeld gewonnen. Gegen einen Bescheid des Finanzamtes klagte er, der Finanzhof wies die Beschwerde nun ab. Die Teilnahme an der „Big Brother“-Show gilt demnach als Arbeit.

Der BFH wertete die Teilnahme als „steuerpflichtige sonstige Leistung“. Die Begründung: „Der Kläger schuldete – wie alle anderen Kandidaten auch – dem BB-Veranstalter seine ständige Anwesenheit im BB-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen.“

Mit dem Urteil stellt der Finanzhof fest: Die Teilnahme an der „Big Brother“-Show wird nicht als Spiel oder Wette gewertet. Damit sind die Einkünfte nicht steuerfrei, sondern einkommenssteuerpflichtig. Dagegen zählen zum Beispiel Lottogewinne nicht zu Einkünften im Sinne des Einkommenssteuerrechts, sie müssen also nicht versteuert werden. Das Gleiche gilt für Gewinne bei Quizshows wie „Wer wird Millionär?“.