Der Ex-Coach des Hamburger Handball-Bundesligisten hat erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt. Eine 120.000-Euro-Champions-League-Prämie erhält er aber nicht

Hamburg. Der Handball-Sport-Verein Hamburg hat am Donnerstag schon wieder eine Niederlage kassiert. Diesmal nicht in der O2 World, sondern in Saal 109 des Arbeitsgerichts in Barmbek-Süd gegen seinen einstigen Erfolgstrainer Martin Schwalb. Die Kammer 29 erklärte die fristlose Kündigung des 51-Jährigen Anfang Juli für unwirksam und verurteilte den klammen Club dazu, Schwalb noch bis mindestens 30. Juni 2015 dessen Monatsgehalt von 24.500 Euro brutto zu zahlen.

Der Verein, vertreten durch seinen Geschäftsführer Sven Fahrenkrug und den mit harter Kante auftretenden Rudolph-Anwalt Oliver Schwansee, lehnte auch die letzte Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung mit dem langjährigen Sympathieträger ab. Schwalb wollte die Haltung des HSV nicht kommentieren. „Ich möchte nichts hinterherwerfen, ich hatte eine schöne Zeit beim HSV, und ich bin froh, wenn das hier vorbei ist.“ Auch zum zweiten Prozesstag begleitete ihn seine Frau Gaby. Erholt von seinem schweren Herzinfarkt, blickte er lieber nach vorn: „Ich bin fit und selbstverständlich wieder arbeitsfähig.“

Der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Hennings ist selbst Hobby-Handballer und las dem HSV in der Kammerverhandlung die Leviten: „Ihre Argumentation, ein Trainer, der mit dem HSV alles gewonnen hat, was es zu gewinnen gibt, könne seinen Job auf einmal nicht mehr, halte ich für grotesk. Das steht einem Verein mit dem Renommee des HSV nicht gut zu Gesicht.“ Zu dem angeführten Kündigungsgrund, Schwalb sei nicht in der Lage, Nachwuchskräfte zu integrieren, sagte der Richter mit Sportexpertise: „Er hatte 17 arrivierte Profis für einen 14er-Kader, davon mussten schon drei auf der Tribüne sitzen, wo hätte er da noch viele Talente integrieren sollen? Und dass er das kann, hat er früher schon gezeigt.“

Schwalb hatte fast neun Jahre für den HSV gearbeitet, von 2005 an mit einem Cheftrainerkontrakt, der 2010 durch einen Geschäftsführervertrag abgelöst wurde; für seine Doppelfunktion Coach/Geschäftsführer wurde kein Arbeitsvertrag mehr aufgesetzt, sondern nur ein sogenannter Letter of Intent. HSV-Anwalt Schwansee sah somit „kein reguläres Arbeitsverhältnis“ mehr und wollte Schwalb lediglich noch ein Monatsgehalt für Juli 2014 zubilligen.

Das Gericht sprach dagegen dem 193-fachen Nationalspieler bis Saisonende sein Gehalt zu (insgesamt knapp 300.000 Euro), da in dem Letter of Intent die Spielzeit 2014/15 erwähnt sei. Ob ihm darüber hinaus noch etwas zusteht, blieb offen. Darüber müssen sich beide Parteien gütlich einigen, oder es droht ein weiterer Prozess. Mit einer anderen Forderung scheiterte der Kläger Schwalb. Er wollte eine Prämie in Höhe von 120.000 Euro netto für den Champions-League-Sieg 2013. Allerdings hatte zwar in seinem Trainervertrag von 2005 eine Prämienregelung existiert, zuletzt gab es darüber aber keine schriftliche Vereinbarung mehr.

Der HSV gab zu dem Urteil keine Stellungnahme ab. Ob der Verein nun in Berufung geht? Hauptgesellschafter und Aufsichtsrat Matthias Rudolph sagte, man werde sich erst einmal zur Beratung zurückziehen. Die unversöhnliche Gangart gegen Schwalb ist – wie man hinter vorgehaltener Hand hört – auch vereinsintern umstritten.

In der Gruppenphase des EHF-Pokals trifft der HSV auf RK Gorenje Velenje (Slowenien), Pfadi Winterthur (Schweiz) und Haslum KH (Norwegen).