Ehemaliger Trainer geht vors Arbeitsgericht. Sonnabend letzter Test gegen Henstedt

Hamburg. Rund einen Monat nach seiner Kündigung beim HSV Hamburg hat Trainer Martin Schwalb, 51, Klage gegen den Handball-Bundesligaclub eingereicht. Schwalb, der am Nachmittag des 3. Juli nach seiner Entlassung einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte, wehrt sich gegen die ihm gegenüber fristgerecht ausgesprochene Kündigung als Cheftrainer und die fristlose Kündigung seines Geschäftsführervertrages. Ein Gütetermin wurde für den 22. September im Saal 109 des Arbeitsgerichts an der Osterbekstraße 96 (Barmbek-Süd) angesetzt. Nachfolger von Schwalb als Cheftrainer des Champions-League-Siegers von 2013 ist der Franzose Christian Gaudin, 47.

Die juristische Lage ist kompliziert. Schwalb, dem es nach seinem Infarkt gesundheitlich wieder deutlich besser geht, hatte am 24. Oktober 2005 seine Tätigkeit als Cheftrainer des HSV angetreten. Zum 1. Juli 2011, nach dem Gewinn der deutschen Meisterschaft in der Vorsaison, wurde er von der Spielbetriebsgesellschaft als Fremdgeschäftsführer bestellt und vom Verein zum Präsidenten ernannt, bevor er am 12. März 2012 zunächst zusätzlich als Cheftrainer und vom 1. Juli 2013 an ausschließlich als solcher beschäftigt wurde. Dieser Arbeitsvertrag wurde befristet bis zum 30. Juni 2015. Mit Schreiben vom 2. Juli 2014 hatte der HSV das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2014 gekündigt, zusätzlich fristlos das Fremdgeschäftsführerverhältnis.

Schwalb und der HSV hatten sich zwischenzeitlich auf einen Auflösungsvertrag geeinigt. Darin gestand ihm der Club drei weitere Monatsgehälter (rund 25.000 Euro brutto) zu. Am 3. Juli widersprach der Verein dieser Vereinbarung, nahm sie aber noch am selben Abend – nach dem Infarkt – zurück. Zuletzt hieß es beim HSV, wenn Schwalb sich wieder gesund melden sollte, werde man überlegen, in welcher Funktion er weiter für den Club arbeiten kann.

Seit der Bestellung von Christian Fitzek, 53, zum neuen Geschäftsführer, fehlt für ihn nun ein angemessenes Aufgabenfeld. Eine Rückkehr scheint deshalb ausgeschlossen. Zum Prozess muss es indes nicht kommen. Matthias Rudolph, 56, Mehrheitsgesellschafter der Spielbetriebs GmbH & Co. KG, hofft auf eine außergerichtliche Einigung.