Fifa-Referee Stark zeigt Spieler von Hertha BSC wegen Körperverletzung an. Heute verhandelt das DFB-Sportgericht über den Hertha-Einspruch.

Düsseldorf. Schiedsrichter Wolfgang Stark hat nach den Vorfällen beim 2:2 im Relegationsrückspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC am Dienstagabend Anzeige gegen einen Spieler der Berliner erstattet. „Wir können bestätigen, dass uns eine Anzeige wegen Körperverletzung vorliegt“, sagte Polizei-Pressesprecher Michael Baum dem Sport-Informations-Dienst (sid). Einen Namen und Details gab die Polizei nicht bekannt. "Bild"-Zeitung und "Express" berichten, Stark habe sich in der Kabine zunächst von den Ärzten beider Mannschaften behandeln lassen und dann umgehend die Polizei zu sich gerufen.

Bei der Partie war es in der Nachspielzeit zu einem verfrühten Platzsturm der Düsseldorfer Fans gekommen, die Begegnung musste für rund 20 Minuten unterbrochen werden. Nachdem Stark die Partie wieder angepfiffen, aber rund 30 Sekunden zu früh beendet hatte, sollen Berliner Spieler auf den Fifa-Referee losgegangen sein. Daher nahm der DFB-Kontrollausschuss nicht nur Ermittlungen gegen die beiden Klubs, sondern auch gegen die Hertha-Profis Lewan Kobiaschwili, Thomas Kraft, Christian Lell und Andre Mijatovic auf. Kobiaschwili wird vorgeworfen, Stark nach Spielschluss in den Nacken geschlagen zu haben. Seine drei Mannschaftskollegen sollen den Fifa-Referee beleidigt haben, ebenfalls nach Abpfiff. Auch dem Fortuna-Profi Andreas Lambertz droht Ärger, weil er hat nach Abpfiff der Partie im Innenraum der Düsseldorfer Arena ein bengalisches Feuer gehalten hat.

+++ Sportgericht entscheidet über Skandalspiel – Fortuna gelassen +++

Das Skandalspiel endete schließlich 2:2. Dieses Resultat würde den Aufstieg für Düsseldorf bedeuten. Doch die Berliner haben inzwischen Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt. Darüber wird heute Nachmittag das DFB-Sportgericht ab 13.30 Uhr verhandeln.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt/Main entscheidet in erster Instanz über alle Formen der Einsprüche gegen Spielwertungen. So steht es in der Rechts- und Verfahrungsordnung des DFB. Geleitet wird das Gericht vom Vorsitzenden Hans E. Lorenz, der im Hauptberuf als Vorsitzender Richter am Mainzer Landgericht arbeitet. Der 60-Jährige leitete in der Vergangenheit unter anderem die Verhandlungen über die schweren Ausschreitungen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem Zweitligisten Dynamo Dresden (2:0) im vergangenen Jahr und über den Kassenrollenwurf beim FC St. Pauli. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung - wie im Falle des Einspruchs von Hertha BSC gegen die Wertung des Releagtionsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) - wird Lorenz von je einem Vertreter des DFB und der Deutschen Fußball Liga (DFL) unterstützt.

Das Sportgericht kann vereins- oder personenbezogene Strafen aussprechen. Diese können von Ermahnungen für Sportler bis zur Aberkennung von Toren und Punkten sowie der Versetzung in andere Spielklassen reichen. Als einzige Rechtsgrundlagen dienen dabei die Satzungen und Ordnungen sowie das geltende Recht der jeweiligen Dachorganisation. Gegen die Urteile des Sportgerichts kann Berufung eingelegt werden, in diesen Fällen wird in zweiter Instanz vor dem DFB-Bundesgericht unter Vorsitz des Richters Goetz Eilers verhandelt. Vor dem Gang vor ein Zivilgericht ist das Ständige Schiedsgericht beim DFB die dritte und letzte mögliche Instanz.

Abendblatt-Leser für Wiederholungsspiel

Über 7.200 Leserinnen und Leser stimmten bisher bei abendblatt.de darüber ab, ob das Relegationsrückspiel zwischen Düsseldorf und Hertha BSC wiederholt werden soll. Dabei votierten rund 58 Prozent für eine Neuansetzung der Partie. (sid/abendblatt.de)