Der Ottenser Fußballverein hatte zuletzt mit der Rechtslage zu kämpfen. Sportbund und CDU begrüßen Änderung der Lärmverordnung.

Hamburg. Aufatmen beim FC Teutonia 05: Der Bundestag hat am Donnerstag die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) beschlossen. Dadurch drohen Vereinen keine Nutzungseinschränkungen mehr bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen von Sportanlagen. Bislang hatten die Clubs in so einem Fall den sogenannten Altanlagenbonus verloren.

Teutonia jubelt über Berlin

In der Vergangenheit hatte der Hamburger Fußballverein Teutonia 05 nach dem Bau eines neuen Kunstrasenplatzes mit der Rechtslage zu kämpfen. Nachdem sich vor allem eine Anwohnerin wiederholt über zu viel Lärm beschwert hatte, musste der Club den Lärm faktisch halbieren und den Spielbetrieb einschränken, worauf Teutonia allerdings schon in der Baugenehmigung hingewiesen worden war. Zwei Mannschaften mussten deshalb sogar auf eine andere Anlage an der Memellandallee ausweichen. Der Hamburger Landesligist rief deshalb im September zu einer Demo auf, an der knapp 1000 Menschen teilnahmen.

„Wir haben alle über die Entscheidung gejubelt und sind sehr glücklich über eine saubere Rechtslage“, sagt Teutonia-Präsident Diddo Ramm dem Abendblatt. „Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen.“ Die beiden betroffenen Mannschaften sollen nun auf die Sportanlage nach Ottensen zurückgeholt werden.

Unterstützung erhielt der Verein zuletzt immer wieder aus der CDU. „Teutonia 05 wird demnach von den künftigen Regeln besonders profitieren, denn sie werden den Betrieb in Zukunft wieder so aufnehmen können, wie sie es vor den Umbaumaßnahmen konnten“, sagt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordnete für Altona, Marcus Weinberg.

Hamburger Sportbund: Regelung war „absurd“

Ähnlich äußert sich auch der Hamburger Sportbund (HSB). „Dass die Stadt Sportanlagen mit viel Geld saniert, um Sportvereinen eine verbesserte Nutzung zu ermöglichen und die Vereine dann von alten Regelungen ausgebremst werden, ist absurd“, sagt der für Sportinfrastruktur zuständige HSB-Vorstand Bernard Kössler. „Dass Sportanlagen nun die alten Emissionsgrenzen bei Umbau oder Sanierung behalten werden, ist die einzig vernünftige Lösung.“

Der HSB-Vorstandsvorsitzende Ralph Lehnert zeigte sich nach dem Beschluss ebenfalls erleichtert. „Nach fast drei Jahren sind wir nun kurz vor dem Ziel, unseren Vereinen einen vernünftigen Umgang mit Sportgeräuschen zu liefern.“

Geräuschpegel darf doppelt so hoch sein

Durch die Änderung der Salvo, die noch vom Bundesrat beschlossen werden muss, gelten für die Lärmgrenze künftig die jeweiligen Tageswerte während der abendlichen Ruhezeit zwischen 20 und 22 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr. Diese werden somit um fünf Dezibel erhöht. „Das bedeutet, dass der Geräuschpegel beinahe doppelt so hoch sein darf, wie bisher“, so Weinberg. Dadurch kann der Abstand zwischen einer Sportanlage und einem Wohnhaus verkleinert werden. „Das macht Sport in Wohnortnähe auch zukünftig möglich“, sagt Kössler.

Ins Rollen gebracht hatte die Debatte der Hamburger Senat im März 2014 mit einer einstimmig verabschiedeten Bundesratsinitiative. Der Hamburger Sportbund hatte eine solche Änderung bereits seit 2011 angeregt. „Wir sind froh, dass wir bei diesem Thema die volle Unterstützung unserer Landesregierung hatten“, sagt Lehnert.