Fußballer können künftig für Fouls mit Verletzungsfolgen zivilrechtlich haftbar gemacht. Halten Sie das Urteil aus Hamm für gerecht?

Hamm. Ein Fußballspieler haftet für die Verletzungen, die er seinem Gegner bei einem rücksichtslosen Foulspiel zugefügt hat. Der Beklagte habe einen unfairen Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen für den anderen Spieler geführt, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm.

Der Kläger war den Angaben zufolge im April 2010 bei einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga A 3 des Kreises Dortmund vom beklagten Spieler der gegnerischen Mannschaft mit gestrecktem Bein gefoult worden. Durch das vom Schiedsrichter mit der Gelben Karte geahndete Foul zog sich der Kläger eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann.

Die Richter des Oberlandesgerichtes sprachen dem Mann nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu und bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund. Der beklagte Spieler hatte Ansprüche auf Schadensersatz zuvor abgelehnt. Der Kläger habe sich seine Verletzung bei einem regelgerechten Zweikampf um den Ball zugezogen.

Dieser Auffassung widersprachen sowohl die Richter in Dortmund als auch in Hamm. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme sei deutlich geworden, dass es sich nicht um eine unglückliche Verletzung während eines dem Fairnessgebot entsprechenden Spielzugs gehandelt habe, sondern rücksichtslos gegen die DFB-Fußballregeln verstoßen worden sei, hieß es.

Die Fußballergewerkschaft VdV heißt das Schmerzensgeldurteil des Oberlandesgerichts Hamm gut. „Das ist in Ordnung, wenngleich 50.000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind“, sagte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. „In der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum“, ergänzte Baranowsky.

VdV-Justiziar Frank Rybak begrüßte das Urteil ebenfalls und sagte wie Baranowsky, es sei „vollkommen okay“. Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzung nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen. Allerdings sei es überwiegend schwer für Zivilgerichte, Vorsatz nachzuweisen.

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