Beförderungszwang - Post kündigt Verteilung an. Verband hofft auf Gesetzesänderung. Ver.di: Post soll weiter „Courage zeigen”.

Karlsruhe. Die Deutsche Post muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Publikation der rechtsextremen NPD verteilen. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, das Gesetz verpflichte die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Die Pressefreiheit verbiete dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei die Beförderung ausgeschlossen. Die Post bedauerte das Urteil, kündigte jedoch die Verteilung des NPD-Materials an.

Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Die Druckschrift soll über die Fraktionsarbeit der NPD und politische Themen berichten. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte.

Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion in Sachsen Revision vor dem BGH ein. Dieser verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf.

Parteiwerbung kein Kriterium für BHG

Der BGH ließ das Argument nicht gelten, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse ... durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit gehöre sie zu den „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die Partei diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung.

Ein Sprecher der Deutschen Post sagte: „Wir bedauern diese Entscheidung des BGH. Da es eine letztinstanzliche Entscheidung ist, haben wir sie zu respektieren. Wir werden die Publikation jetzt verteilen.“

Der Verband der Postbenutzer erklärte, der Post bleibe noch, sich vor dem Europäische Gerichtshof oder mit einer Änderungen am Postgesetz gegen rechtsextreme Sendungen zu wehren. Der Chef des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation, Elmar Müller, sagte dem Sender MDR: „Ich kann mir durchaus denken, dass dieses Urteil aus Karlsruhe jetzt zum Anlass genommen wird, in das neue Postgesetz eine solche Möglichkeit für die Post einzufügen.“ Der Verbandschef betonte, der Postkunde könne sich mit einem Aufkleber am Briefkasten gegen Werbesendungen wehren. Außerdem habe er die Möglichkeit, eine Sendung zurückzuschicken.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erklärte, das Urteil sei für die NPD „kein Freibrief für Volksverhetzung“. Vielmehr müsse die Post nun jede Sendung sorgfältig daraufhin prüfen, ob „strafrechtliche Inhalte oder rassendiskriminierendes Gedankengut“ enthalten sei. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis rief die Post dazu auf, „weiterhin Courage zu zeigen“. Dies sei auch im Sinne der Beschäftigten von herausragender Bedeutung.

Linke fordert entschlossenes Vorgehen der Innenminister

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erklärte: „Nur ein NPD-Verbot könne verhindern, dass ihre rechte Hetze auch noch von der Post verbreitet werden muss.“ Beim Bundesinnenminister lägen 1.200 Seiten mit Material für einen Verbotsantrag. Die Innenminister von Bund und Ländern müssen bei ihrer Tagung am 5. Dezember dieses Jahres zu einem gemeinsamen und entschlossenen Vorgehen gegen die NPD gelangen, forderte Jelpke.