Der Fehler sei bei der Bildung der Gesamtstrafe aufgetreten. Die Behörde hat Berufung eingelegt.

Schwerin. Das Urteil gegen Boxweltmeister Jürgen Brähmer ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Schwerin fehlerhaft. Die Behörde hat Berufung eingelegt. Der Fehler sei bei der Bildung der Gesamtstrafe aufgetreten, sagte Oberstaatsanwalt Ralph-Siegfried Ketelboeter am Donnerstag der dpa. Das Amtsgericht Schwerin hatte den Profiboxer am Dienstag wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Diese Strafe setzte sich aus einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro und einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zusammen. Dies addierte der Richter zu einem Jahr und vier Monaten Haft.

Laut Ketelboeter entsprechen die 60 Tagessätze Geldstrafe zwei Monaten Haft. Eine Gesamtstrafe müsse aber immer unterhalb der Summe der Einzelstrafen liegen. Dem Richter sei daher wohl ein Fehler unterlaufen. „Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, sich bei fehlerhaften Entscheidungen für eine Korrektur einzusetzen“, sagte Ketelboeter. Die Ankläger selbst hatten eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert.

Die Verteidiger des Boxprofis, die auf Freispruch plädiert hatten, kündigten nach dem Urteilsspruch ebenfalls Rechtsmittel an. Sie haben dafür eine Woche Zeit.