Derzeit sind in Deutschland 3000 Menschen mit Stadionverboten belegt, 69 Verbote wurden an HSV-Anhänger ausgesprochen, sechs an Fans des FC St. Pauli. Die übliche Praxis sieht so aus, dass die Polizei eine Person wegen eines Deliktes beim Verein "anzeigt". Seit der Neufassung der Richtlinien am 31. März 2007 hat der Beschuldigte ein Anhörungsrecht. Um zum Beispiel Reisekosten zu vermeiden, können auch andere Vereine die Stellungnahme im Auftrag einholen.

Beim HSV wird das Gespräch in der Regel von HSV-Vorstand Oliver Scheel (dem offiziellen Stadionverbotsbeauftragten), den zwei Fanbeauftragten René Koch und Mike Lorenz sowie im Bedarfsfall Kurt Krägel (Stadionchef) durchgeführt. Weitere Informationen werden von szenekundigen Beamten und Fanprojekten zusammengetragen. Scheel muss das Stadionverbot mit seiner Unterschrift besiegeln. Das "Strafmaß" kann im Höchstfall drei Jahre betragen. "Wir versuchen aber zugleich, bei den Betroffenen einen Prozess des Nachdenkens einzuleiten", sagt Scheel.