Wenn Flugpassagiere wegen einer langen Warteschlange an der Sicherheitskontrolle ihre Maschine verpassen, haftet dafür auch der Flughafen. Er muss anteilig für Mehr- und Umbuchungskosten der Fluggäste aufkommen, urteilte das Amtsgericht Erding (Az.: 8 C 1143/16). In dem Fall ging es um eine Familie, die ihren Flug in die Türkei wegen zu langer Warteschlangen verpasste und für 613,96 Euro umbuchte. Der Kläger bekam vom Flughafen Geld zurück – allerdings nur 80 Prozent. Den Mann traf laut Gericht eine Mitschuld, er hätte das Flughafenpersonal auf seine Lage aufmerksam machen müssen. In einem ähnlichen Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings zu Ungunsten der Passagiere. Sie hatten die Airline verklagt. Der BGH stellte klar: Wer seinen Flieger wegen zu langer Warteschlangen verpasst, hat keinen Anspruch auf Pauschalentschädigung nach einer entsprechenden EU-Verordnung.