Auf See und vor Gericht, heißt es, befinde man sich stets in Gottes Hand. Und so urteilte auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig, dass das Severin’s Resort und Spa in Keitum auf Sylt zukünftig nicht mehr den gleichen Namen wie die ansässige Kirche St. Severin tragen dürfe, „da das Hotel als Partner der Kirche verstanden werden und sich so einen geschäftlichen Vorteil verschaffen könnte.“ Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, „dass durch die Verwendung des gleichen Namens (Severin hieß übrigens ein Kölner Bischof, der im 4. Jahrhundert lebte) eine sogenannte Zuordnungsverwirrung eintreten könne“ – der Eindruck eben, dass die (klagende) Kirche und das (verklagte) Luxushotel miteinander in einer Beziehung stünden. Die Pastorin von St. Severin, Susanne Zingel, sagte in einem Interview: „Wir wollten geklärt wissen, ob man sich so eines Namens bemächtigen und ihn für kommerzielle Zwecke nutzen darf.“

Die St. Severin-Kirche wird urkundlich zwar bereits im Jahre 1240 erstmals erwähnt, während das rund 1500 Meter entfernte Hotel erst im Jahre 2014 eröffnet wurde, doch gewisse Überschneidungen darf man nicht verleugnen: Beide Institutionen bieten ihren Gästen Seelenmassagen sowie in hartnäckigen Fällen auch die Möglichkeit zu einer gründlichen inneren Reinigung (Katharsis) an. Doch spätestens beim Abendmahl mit dem korrespondierenden Wein dürfte auch der erschöpfteste Erholungssuchende merken, dass er im Kreisverkehr lieber die erste Ausfahrt Richtung Hotel hätte nehmen sollen.

Die Betreiber des Fünf-Sterne-Hauses wollen das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie vor den Bundesgerichtshof ziehen werden. Währenddessen fürchten zahlreiche Hoteliers in ganz Deutschland jetzt eine Klagewelle durch die Kirche: Davon betroffen wären vor allem das Luther-Hotel in Wittenberg, das Hotel St. Joseph auf der Großen Freiheit in Hamburg sowie alle Hotels am Dom.