Die Vorgaben und Sicherheitsvorschriften der Fluggesellschaften müssen eingehalten werden. Aber welche sind das und worauf hat man noch zu achten?

Seit zehn Jahren gelten die einheitlichen Regeln der Europäischen Kommission für das Hand­gepäck von Flugreisenden. Kernpunkt der Verordnung ist, dass es Fluggästen verboten ist, im Handgepäck Flüssigkeiten in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen mitzunehmen. Dass Reisende damit immer noch Probleme haben, zeigen täglich die Berge von Getränke- und Cremedosen, Parfüm- und Wasserflaschen an den Sicherheitschecks der Flughäfen. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema Handgepäck.

Größe und Gewicht

Der Internationale Airline-Verband ­IATA empfiehlt seinen Mitgliedern, die Größe des Kabinengepäckstücks auf die Maße 56 x 45 x 25 Zentimeter zu beschränken. Lufthansa mit ihren Töchtern Swiss und Austrian erlaubt nur einen 40 Zentimeter breiten kleinen Koffer oder Tasche, andere sogar noch weniger. Der Billigflieger Easyjet gesteht dagegen seinen Passagieren die IATA-empfohlenen Maße zu. Das maximale Gewicht legen die Fluggesellschaften selbst fest. Condor und Tuifly erlauben sechs Kilogramm, Lufthansa, Austrian, Swiss und Air Berlin akzeptieren acht, Ryanair setzt die Grenze bei zehn Kilogramm, Easyjet nennt keine Grenze, nur muss der Passagier „in der Lage sein, das Gepäckstück sicher und ohne Hilfe in den Gepäckfächern über den Sitzen unterzubringen“. Zusätzlich zum Handgepäck dürfen in der ­Regel eine Handtasche oder kleine Laptoptasche, Mantel oder Jacke, eine Kamera oder ein Fernglas, ­Bücher, ein Babytragekorb und ­orthopädische Hilfen mit an Bord.

Was darf nicht mit?

Verboten sind unter anderem Waffen und Messer sowie als Waffe verwendbare Gegenstände wie Nagelscheren ab sechs Zentimeter, Nassrasierer mit Ausnahme von ­Sicherheits­rasierern, bestimmte Zündhölzer, Ski- und Wander­stöcke, Skateboards, Angelruten und Billardstöcke. Die Liste ist einzusehen im Internet auf www.bundespolizei.de. Am schnellsten kommt man zu ihr, wenn man in die Suche „Verbotene Gegenstände bei Flugreisen“ eingibt.

Flüssigkeiten

Flüssigkeiten dürfen nur beschränkt mitgenommen werden. Zu den Flüssigkeiten zählen nicht nur Getränke, ­Parfüms und andere Wässerchen, sondern auch Gels, Cremes, Pasten und Sprays wie Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, flüssige Seife, Deodorant oder Rasierschaum. Erlaubt sind nur ­Tuben, Fläschchen und Dosen, die maximal 100 Milliliter fassen. Sie müssen in einem durchsichtigen Einliterplastikbeutel verpackt sein. Das klingt nach ­wenig, im Handel gibt es aber Sets, die immerhin acht Produkte unterbringen.Wichtig: Der Beutel muss wieder­verschließbar sein, und zwar mit einem Reißverschluss. Der „Kulturbeutel mit Durchsicht“ muss an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck genommen werden. Die Beutel sind inzwischen überall in Drogerien erhältlich, auch wieder­verschließbare ­Einlitergefrierbeutel mit einem Reißverschluss versehen sind ­erlaubt.

Flüssigkeiten

Medikamente

Persönlich verschriebene Medikamente, andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker wie Insulin, die während des Fluges benötigt werden, dürfen im Handgepäck mitgenommen werden. Auf Verlangen des Kontrollpersonals müssen die Fluggäste glaubhaft machen, dass sie diese Medikamente benötigen, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest oder einen entsprechenden Ausweis.

Probleme beim Umsteigen

Wechselt beim Umsteigen die Fluggesellschaft, sollte man auch deren Bedingungen für das Handgepäck vor der Reise ansehen und sich darauf einstellen. Sonst wird das vorher erlaubte Handgepäck plötzlich zum normalen Fluggepäck. Und das kann teuer werden, wenn der Flugtarif keine Gepäckmitnahme vorsieht. Zollfrei gekaufte Getränke und Parfüms können beim Umsteigen außerhalb der EU Probleme bereiten, wenn man erneut durch die Sicherheitskon­trolle muss. Wer innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island fliegt, der hat keine Probleme, wenn sich die Waren im ungeöffneten Sicherheitsbeutel befinden, der im Shop versiegelt wurde.