Fast zwei Millionen Deutsche schippern jedes Jahr in ihrem Urlaub über die Weltmeere. Doch eine Kreuzfahrt ist nicht immer lustig. Der Traumurlaub kann mit Tücken starten: Der Flieger hat Verspätung, das Schiff ist weg. Statt der gebuchten Außenkabine mit Balkon gibt es nur eine dunkle Innenkabine. Die Kreuzfahrt nimmt einfach eine andere Route, und das Schiff schaukelt so, dass einen die Seekrankheit packt. Was man in solchen Fällen tun kann? Reiserecht-Experte Kay P. Rodegra beantwortet die wichtigsten Fragen:

„Das Schiff steuert die geplanten Häfen nicht an. Muss ich das hinnehmen?“ Nein. Wird ein vertraglich zugesagter Hafen nicht angelaufen, liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung berechtigt.

„Ich bekomme die gebuchte Kabine nicht, was muss ich tun?“ Das Amtsgericht Rostock hat in einem solchen Fall beispielsweise 50 Prozent Preisminderung des anteiligen Tagesreisepreises zugesprochen, obwohl ein Ersatzhafen angelaufen wurde. Werden drei von acht zugesagten Häfen nicht angelaufen, sah das Amtsgericht München eine Minderung von 25 Prozent des Reisepreises für gerechtfertigt. Ich bekomme die gebuchte Kabine nicht, was muss ich tun? Sofort gegenüber dem Reiseveranstalter reklamieren und auf die gebuchte Kabine bestehen. Bekommt man eine Ersatzkabine, die kleiner oder schlechter ausgestattet ist, liegt ein Reisemangel vor. Wer eine Innenkabine statt einer zugesagten Außenkabine bekommt, kann den Reisevertrag nach erfolglosem Abhilfeverlangen sogar kündigen.WDer Urlauber bekommt den Reisepreis zurück. Ja, er bei gravierenden Mängeln die Reise kündigt, der hat gegen den Reiseveranstalter auch einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubfreude. Die Höhe des Anspruchs orientiert sich an der Minderungshöhe wegen der Mängel. Findet eine Reise gar nicht statt, weil man eben zum Beispiel nur eine Innen- statt der zugesagten Außenkabine bekommt, erhält der Kunde den gesamten Reisepreis wieder und kann gegebenenfalls die Reisepreishöhe nochmals an Schadensersatz fordern.Die meisten Gerichte tendieren bei einer Vereitelung der Reise derzeit aber noch nur zu 50 Prozent des Reisepreises als zusätzlicher Schadensersatzhöhe. In meiner Kabine fehlen Fernseher und Minibar.Fehlen zugesicherte Ausstattungsdetails in der Kabine, liegt ebenfalls ein Mangel vor. Bei einem fehlenden Fernseher können durchaus fünf Prozent des Reisepreises gemindert werden, ebenso wie bei fehlendem Radio oder Minibar. Fehlt die zugesagte Klimaanlage, können nach einem Urteil des Amtsgerichts Königstein schon 25 Prozent gemindert werden.

Habe ich dann Anspruch auf Schadensersatz für den entgangenen Urlaub?

Ich habe nur meinen Personalausweis mit. Darf sich die Reederei weigern, mich auf das Schiff zu lassen?

Wird die Reise in Deutschland verkauft, muss der Reiseveranstalter deutsche Staatsbürger darüber informieren, welche Reisedokumente zur Durchführung der Reise notwendig sind. Kommt der Passagier ohne die erforderlichen Dokumente zum Schiff, kann die Mitnahme verweigert werden. Der Reisekunde hat dann keinerlei Entschädigungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter.

Muss ich nachts Maschinengeräusche in meiner Kabine ertragen?

Normale Schiffsgeräusche sind wie Hafengeräusche auch entschädigungslos hinzunehmen. Liegen die Geräusche aber über dem Normalmaß und sind nicht zumutbar, liegt ein Reisemangel vor.

„Auf dem Schiff wird ständig Party und Lärm gemacht, muss ich das dulden?“ Es kommt zunächst darauf an, wie das Schiff beschrieben wird. Auf einem Spaßschiff mit Animation kann man außerhalb der Kabine nicht immer Ruhe erwarten. Im Gegenteil, wäre keine Animation vorhanden, wäre das ein Mangel.Wird die Nachtruhe in der Kabine aber durch laute Barmusik beeinträchtigt, ist eine Minderung nach Ansicht des Amtsgerichts Rostock von 20 Prozent möglich.

„Mein Koffer kommt auf der Fluganreise zum Schiff nicht an. Was kann ich tun?“ Sofort eine Verlustanzeige bei der Fluggesellschaft und, wenn der Flug mit zum Reisevertrag gehört, auch beim Reiseveranstalter machen, damit die Suche in die Wege geleitet werden kann. Nötige Ausgaben werden ersetzt. Muss man sich notwendige Ersatzkleidung oder Hygieneartikel kaufen, weil der Koffer erst später nachgeliefert wird, bekommt man die Ausgaben ersetzt. Aufgrund internationaler Vorschriften gelten aber Haftungshöchstgrenzen. Für die meisten Flüge liegen die bei rund 1400 Euro. Beim Kauf der Ersatzkleidung und Hygieneartikel sollte man zurückhaltend sein und wirklich nur das Notwendigste kaufen.

Mein Flugzeug hat Verspätung, das Schiff ist weg. Bekomme ich mein Geld zurück?

Es kommt darauf an. Wer den Flug zum Schiff separat gebucht hat, der bleibt womöglich auf den Stornokosten für die Kreuzfahrt oder die Kosten für die Reise in den nächsten Hafen sitzen. Besser ist es, den Flug zum Schiff zusammen mit der Kreuzfahrt bei einem Veranstalter zu buchen. Dann muss der Reiseveranstalter dafür sorgen, dass man gegebenenfalls im nächsten Hafen zum Schiff kommt. Auf jeden Fall liegt ein Reisemangel vor und der Reiseveranstalter muss dafür haften.

„Das Schiff schaukelt, ich werde seekrank. Habe ich einen Minderungsanspruch?“ Nein, die normale Seekrankheit gehört zum allgemeinen Lebens­risiko, dafür kann man den Reiseveranstalter oder den Reeder nicht haftbar machen. Etwas anders gilt, wenn das Schiff unruhig fährt, da die Stabilisatoren defekt sind. Das Amtsgericht Frankfurt hat einem Passagier in einem solchen Fall eine anteilige 50-prozentige Preisminderung für jede gestörte Nacht zugesprochen. Außerdem bekam der Passagier auch noch eine Geldentschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zugesprochen.

Und wenn ich wegen verdorbenem Essen an Bord krank werde?

Kann man den Nachweis führen, dass man tatsächlich durch das Bordessen erkrankt ist, dann hat der Passagier Anspruch auf eine Preisminderung, Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude und auch Schmerzensgeld. Wenn eine große Zahl von Passagier erkrankt, gehen Gerichte von einem sogenannten Anscheinsbeweis aus.

Weitere Informationen:

Kay P. Rodegra ist Rechtsanwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. In seiner Würzburger Tabelle hat er die aktuelle Rechtsprechung mit mehr als 200 Entscheidungen zusammengestellt

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