Ein Ehepaar hatte eine Pauschalreise nach Kuba gebucht. Nach der Ankunft stellten die Urlauber fest, dass sich im Hotel lauter nackte Menschen aufhielten – sie waren in einem FKK-Hotel gelandet. Das Paar reiste ab und klagte gegen den Reiseveranstalter. Der nämlich hatte in keinster Weise erkennen lassen, dass das Hotel ein Hort der Freikörperkultur sei, und so verhindert, dass das Paar sich für eine andere Destination entschied. Das Oberlandesgericht Frankfurt gewährte den Klägern eine Reisepreisminderung von 20 Prozent (Az.: 16 U 143/02).