Wer beim Skilaufen – auch schuldlos – in einen Unfall verwickelt wird und keinen Helm trägt, haftet mit. So lautet die Kernaussage des Oberlandesgerichts München. Hierbei hatte ein unbehelmter Skifahrer angehalten und war dann durch einen anderen stürzenden Skifahrer umgefahren worden. Wenn die Verletzungen des haltenden Sportlers „durch Tragen eines Helms vermeidbar“ gewesen wären, kommt nach Ansicht der Juristen „eine hälftige Schadensteilung in Betracht“. Es gehöre „zu den Obliegenheiten eines Skifahrers“, auf einer Skipiste einen Helm zu tragen (Az.: 8 U 3652/11).