Verspätet sich bei einem Flug das Gepäck, muss die Airline dem Kunden das Geld für Ersatzkleidung und Toilettenartikel erstatten. Der Fluggast hat in diesem Fall nämlich einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Fluggesellschaft, erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Obergrenze der Entschädigung liegt demnach bei umgerechnet rund 1200 Euro.