Beim Online-Reisekauf lauern Fallen. Nun hat das Landgericht Berlin (Az:15 O 413/13) entschieden: Das Portal Opodo muss seine „irreführende Buchungsgestaltung“ ändern. Die Richter bemängelten den niedrigen Flugpreis bei Buchungsbeginn, der nur für Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte gilt. Bessert Opodo nicht nach, droht Ordnungsgeld bis 250.000 Euro.