Eine Schere ist zu gefährlich für das Handgepäck im Flugzeug, aber harmlos genug, um sie an Bord an Passagiere verkaufen zu können. Klingt das logisch? Wohl kaum, meinte ein Passagier auf einem Condor-Flug, nachdem er mit Unbehagen beobachtet hatte, wie Pediküresets mit Nagelscheren und Feilen im Bordverkauf angeboten wurden. Dabei hat es sich, spätestens seit den verschärften Vorschriften nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, herumgesprochen, dass Messer und Scheren aus Sicherheitsgründen an Bord eines Flugzeugs nichts zu suchen haben. Auf der Condor-Homepage heißt es auch: "Im Handgepäck sind außerdem spitze Gegenstände wie z. B. Messer oder Scheren verboten!" Mit Ausrufezeichen, wohlgemerkt.

Für den profitablen Bordverkauf gilt diese strenge Interpretation nicht. Der Condor-Flugdienst-Sprecher verweist auf die gültige EU-Verordnung Nr. 185/2010 zur Luftsicherheit, die verbotene Sachen listet wie "alle spitzen oder scharfen Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können". Danach sind ausdrücklich nur "Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen" verboten. Die Frage bleibt offen, ob eine Nagelschere unter sechs Zentimetern wirklich weniger gefährlich ist und nicht auch ins Auge gehen könnte.