Bordkarten sind uncool. Wer auf der Höhe der Zeit ist, hält am Gate nur noch das Smartphone über das Lesegerät, bevor er den Flieger besteigt. Ich mache das nicht mit. Ich lasse mir nach wie vor eine Bordkarte ausstellen, denn irgendwie ist mir die smarte neue Mode suspekt. Als ich neulich in einer langen Schlange vor dem Einsteigen warten musste und mich langweilte, entdeckte ich auf der Rückseite meiner Bordkarte einen merkwürdigen Text.

"Wichtiger Hinweis" stand fett gedruckt, darunter der folgende Satz: "Bei einer Reise mit einem endgültigen Bestimmungsort oder einer Zwischenlandung in einem anderen Land als dem Abflugsland kann die Beförderung des Fluggastes dem Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, die in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck beschränken."

Die Juristen, die sich diesen Satz ausdachten, dürften ihre Freude bei dem Gedanken gehabt haben, wie sehr sie künftige Bordkarteninhaber damit ins Grübeln bringen. Klar ist eigentlich nur, wer den Schaden (Tod, Körperverletzung, Gepäckverlust) hat. Nämlich der Bordkarteninhaber, auch wenn das - wohl aus Gründen der Pietät - verklausuliert ausgedrückt ist.

Aber wer ist eigentlich der Luftfrachtführer? Ist es der Pilot? Und wieso ist er offenbar auch für den Tod von Passagieren zuständig, obwohl er dem Namen nach nur Fracht durch die Luft führt? Oder gelten Passagiere nach dem Warschauer Vertrag als Fracht?

Und wieso kann meine Beförderung dem Warschauer Vertrag, den ich für längst aufgelöst gehalten hatte, und dem Montrealer Übereinkommen nur dann unterliegen, wenn mein Bestimmungsort in einem anderen Land als dem Abflugsland liegt?

All das wollte ich mir eigentlich von der Flugbegleiterin erklären lassen, doch als die zuckersüß lächelnd fragte, was sie für mich tun könne, mochte ich die Stimmung nicht kaputt machen. So verzichtete ich auf ein klärendes Gespräch über die Identität des Luftfrachtführers und ließ mir einen Tomatensaft reichen. Ob dessen Ausschank auch durch den Warschauer Pakt oder das Montrealer Übereinkommen geregelt wird?