Bei Mängeln sollte man sich als Gast schon beschweren. Wir haben ein gutes Dutzend “Klagen“ zusammengetragen, die allerdings so abstrus sind, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

Hamburg. Noch vor zehn Jahren wurde der Reiseärger bei Verwandten, Freunden und Arbeitskollegen abgeladen. Inzwischen gibt es Hotelbewertungsportale wie HolidayCheck, Zoover, tripadvisor - "Kummerkästen", die von den kritischen Deutschen gern genutzt werden. So konnte das größte Portal in Deutschland, HolidayCheck, erst vor wenigen Tagen den 1,3-millionsten Eintrag feiern. "Und die meisten Kommentare, mehr als 80 Prozent, sind durchaus positiv und unsere User empfehlen ihr Urlaubshotel gern weiter. Ganz anders gelagert sind hingegen 16 bis 19 Prozent der Einträge, das heißt, die User bewerten das Hotel, den Campingplatz oder das Kreuzfahrtschiff eher schlecht. Wobei vergangenes Jahr die Münchner und die Berliner mit jeweils etwa 20 Prozent negativen Kommentaren besonders kritisch waren", sagt Ulrich Cramer, Pressesprecher von HolidayCheck.

Bei Zoover, dem zweigrößten Hotelbewertungsportal in Deutschland, seien die Zahlen ähnlich, so Christian Neuwerth, der wie sein Kollege Cramer schlechtes Essen, unsaubere Zimmer, unfreundliches Personal, verschmutzte Strände und Pools als Hauptkritikpunkte der User nennt. Kuriose Beschwerden, die teilweise von Gerichten verhandelt wurden, etwa weil das Meer rund um die Seychellen zu unruhig war (Landgericht Hannover, AZ 1 O 59/09) oder weil sich Einheimische am Strand von Mauritius aufhielten (Amtsgericht Aschaffenburg, AZ 13 C 3517/95), sind nach den Erfahrungen der Portalbetreiber allerdings die Ausnahme. Ulrich Cramer: "Reisende, die sich über typische Gepflogenheiten in den Reiseländern aufregen, wie laute Muezzin-Rufe in der Türkei oder aufdringliche Souvenirverkäufer in Ägypten, werden meist von anderen Usern schnell geerdet nach dem Motto: Andere Länder, andere Sitten." Bleiben schließlich noch die Beschwerden, die so abstrus sind, dass ihnen mit gesundem Menschenverstand kaum beizukommen ist.

Ein gutes Dutzend solcher "Klagen" haben wir zusammengetragen: