An Bord von Kreuzfahrt-Schiffen müssen Reisende allerlei klaglos hinnehmen, unter anderem typischen lauten Motoren-Lärm und unangenehmen Dieselgeruch.

An Bord von Kreuzfahrt-Schiffen müssen Reisende allerlei klaglos hinnehmen, unter anderem typischen lauten Motoren-Lärm und unangenehmen Dieselgeruch (AG München, Az. 242 C 16587/07). Vor allem müssen Passagiere in den Herbst- und Wintermonaten mit Unwetter, Stürmen und deshalb heftigen Schiffsbewegungen rechnen. Wer deshalb stürzt, so Juristen, und sich verletzt, kann dafür nicht den Reiseveranstalter zur Verantwortung ziehen. Hier habe sich nur das "allgemeine Lebensrisiko" des Urlaubers verwirklicht. Moderne Kreuzfahrtschiffe, erklären Richter, seien in der Lage, ohne Risiko für die Passagiere auch größere Unwetter zu durchqueren. Deshalb müsse ein Kapitän nicht grundsätzlich jedem Sturm ausweichen (OLG Bremen, Az. 3 U 139/96).