Schmutziges Meerwasser sowie Sandflöhe am Strand und im Zimmer müssen sich Urlauber nicht gefallen lassen.

Sie dürfen in solchen Fällen vom Veranstalter verlangen, dass der Reisepreis gemindert wird. Und sie haben Anspruch auf Entschädigung "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit", wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war. So entschied das Landgericht Duisburg (Az.: 12 S 35/08). Hatte die Sandflohplage sogar anhaltende gesundheitliche Folgen, besteht außerdem Anspruch auf Schmerzensgeld. In dem Fall hatte sich ein Ehepaar über etliche Mängel im Urlaub beschwert, darunter verschmutztes Wasser voller Quallen. Dafür hielt das Gericht eine Preisminderung um 20 Prozent für gerechtfertigt.