Urlaubsgeld bei Krankheit: Wann wird es fällig? Arbeitnehmern steht ihr Urlaubsgeld erst dann wirklich zu, wenn der Tapetenwechsel tatsächlich ansteht. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Aktenzeichen 9 AZR 477/07), das über den Fall eines länger erkrankten Mitarbeiters befand. Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit bleibt der Urlaubsanspruch demnach zwar auch über das Ende der gesetzlichen Urlaubsfrist bestehen. Die Urlaubsvergütung wird aber erst dann fällig, wenn der Mitarbeiter wieder arbeitsfähig ist und der Urlaub gewährt wird.