Was bedeuten die Länderhinweise, - und wann spricht das deutsche Außenministerium eine Reisewarnung aus?

Abendblatt: Sie sprechen Sicherheitshinweise aus, zum Beispiel aktuell für Mexiko, aber auch dringende Reisewarnungen, etwa für Somalia oder den Irak. Was ist der Unterschied?

Jens Plötner: Wir kennen drei Kategorien: Die Reisehinweise enthalten Informationen etwa über Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Die Sicherheitshinweise machen auf Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Die Reisewarnung sprechen wir eher selten aus: Immer dann, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder eine bestimmte Region gewarnt werden muss.

Abendblatt: Nach welchen Kriterien werden solche Aussagen getroffen, die ja weitreichende Folgen haben können?

Plötner: Entscheidend ist die Sicherheit der Reisenden wie auch der Deutschen vor Ort. Sie hat Vorrang gegenüber allen anderen Überlegungen. Informationen erhalten wir durch unsere Auslandsvertretungen, deren Kontakte zu lokalen Institutionen und durch Sicherheitsbehörden.

Abendblatt: Sind das letztlich nur Empfehlungen? Oder müssen zum Beispiel Reiseveranstalter unverzüglich reagieren?

Plötner: Es können immer nur Empfehlungen sein. Die Entscheidung, eine Reise anzutreten oder nicht, kann das Auswärtige Amt niemandem abnehmen. Wir haben auch keine rechtliche Möglichkeit, Deutsche wegen einer Reisewarnung an einer Auslandsreise zu hindern. Besteht der Wunsch, von der Reise zurückzutreten, sollten die Betroffenen mit ihrem Reisebüro oder ihrem Veranstalter sprechen.

Abendblatt: Wenn Geschäfts- oder Urlaubsreisende trotz Ihrer ernsten Warnungen in Gebiete mit hohem Gefahrenpotenzial reisen, müssen sie dann unter Umständen selber für alle Kosten aufkommen, die eventuell für ihre Rettung oder Rückholung entstehen ?

Plötner: Ich rate dringend, die Sicherheitshinweise und erst recht die Warnungen ernst zu nehmen. Aber natürlich können Reisende, die im Ausland in Notsituationen geraten, auf die Hilfe und Unterstützung unserer Auslandsvertretungen zählen. Kosten für gewährte Hilfen sind allerdings nach dem Konsulargesetz zu erstatten.

Abendblatt: Was empfehlen Sie außer dem Blick auf Ihre Website oder Ihre Telefon-Hotline ?

Plötner: Oft sind es Kleinigkeiten, die große Unannehmlichkeiten bereiten. Dabei lassen gerade diese sich leicht vermeiden. Ist mein Pass noch gültig? Welche Impfungen brauche ich? Solche Fragen sollten rechtzeitig vor Reiseantritt geklärt werden. Und ich empfehle immer einen Auslands-Krankenschutz mit Rückholversicherung.

Interview: Bernd Schiller