Ein Reisebüro muss nicht über eine mögliche Visapflicht aufklären - das ist Aufgabe des Veranstalters.

Gibt es Komplikationen, haftet dafür nicht das Reisebüro, das nur als Vermittler gilt und für die Beratung bei der Auswahl der Reise zuständig ist. So entschied das Landgericht Karlsruhe (Az.: 9 S 558/07). In dem Fall hatte die Klägerin eine Kreuzfahrt gebucht, konnte die Reise aber nicht antreten, weil ihr ein Visum fehlte. Sie verlangte Schadenersatz vom Reisebüro und wies darauf hin, dass sie dort nicht auf die Visapflicht hingewiesen worden sei. Das Landgericht bestätigte die Einschätzung des Amtsgerichts: Eine Pflichtverletzung liege nicht vor, weil der Vermittler nicht über die Formalitäten informieren müsse.