Vorsicht bei manchen Souvenirs: Geldstrafe oder Gefängnis drohen dem, der Antikes oder Geschütztes mit nach Hause nehmen will.

Eine alte Münze, eine schöne Koralle, eine antike Figur - es macht Spaß, sich mithilfe solcher Dinge an die schönsten Wochen des Jahres zu erinnern. Doch die Ausfuhr dieser Reisemitbringsel ist fast immer streng verboten. Wer erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen. So macht sich in Griechenland strafbar, wer etwa beim Tauchen eine antike Münze findet und sie aufhebt. "Es ist verboten, archäologische Fundstücke vom Meeresboden an die Oberfläche zu bringen", sagt Emmanuel Dialynas, griechischer Fremdenverkehrs-Direktor. Jedes Fundstück - ob an Land oder im Wasser - muss sofort der jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden. Noch genauer nehmen es die Griechen mit der Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen: Sie ist absolut tabu. Kein Wunder, dass auch das Auswärtige Amt vor Verstößen warnt: "Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer mehrjährige Haftstrafen verhängt werden", lautet ein Reisehinweis.

Noch härter gehen die Türken mit derartigen Vergehen zu Gericht. Die Berliner Diplomaten raten: Finger weg von allem, was auch nur alt aussieht. "Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten und kann mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden." Darunter fallen selbst bearbeitete Steine, die von den Behörden als "Kulturgut" deklariert werden. Trotzdem tappen immer wieder Urlauber in die Souvenirfalle. Daher weisen auch Reiseveranstalter ihre Gäste ausdrücklich auf die Gefahren hin. "In unserer Infobroschüre wird jeder Gast drastisch vor der Ausfuhr von Antiquitäten gewarnt", teilt der Veranstalter FTI mit. Dabei beziehen sich die Münchner auf antike Teppiche, Münzen und Bruchstücke von Säulen, Gebäuden und Statuen. ITS informiert ebenso über die verbotene Ausfuhr von Antiquitäten. Dagmar Tutein von der Kölner Rewe-Touristik: "Am Flughafen stehen Hinweistafeln, die auch auf Deutsch vor der Ausfuhr warnen." Und schließlich sind in den Katalogen entsprechende Hinweise zu finden.

Andere Staaten halten es mit den strengen Gesetzen ähnlich. So verbieten Tunesien und Jordanien jegliche Ausfuhr antiker Stücke, in Ägypten sind die Strafen laut Fremdenverkehrsamt "entsprechend hoch - mit sofortigem Gefängnisaufenthalt". In Sri Lanka gilt alles als Antiquität, was älter als 50 Jahre ist. Darüber hinaus dürfen auch seltene Bücher oder seltene Stücke von völkerkundlicher Bedeutung das Land nicht verlassen. Und Ecuador droht demjenigen mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren, der es eben doch nicht lassen kann.

Finger weg, heißt das Gebot auch bei Tieren. Was besonders exotisch aussieht, unterliegt nicht selten dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Schlangenleder, Elfenbein, aber auch Riesenmuscheln und Korallen können schon beim Abflug aus dem Urlaubsort für Ärger sorgen. Doch auch der Zoll interessiert sich für entsprechende Produkte. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Verkäufer ein amtliches Zertifikat über die unbedenkliche Herkunft geben. Das hilft bei den heimischen Behörden. Auf keinen Fall gehören lebende Tiere ins Gepäck. Ob Tiere oder auch Pflanzen, wer bei der Einreise erwischt wird, dem hilft auch der Hinweis nicht, er habe von den Regeln nichts gewusst.

Und noch eine Gruppe von Mitbringseln ist zwar beliebt, aber nicht (ganz) legal: gefälschte Markenware. Bei Luxusuhren, Bekleidung oder Parfüm mit tollem Logo zu Spottpreisen drückt der Zoll allerdings ein Auge zu. Voraussetzung: Die Ware hat keinen "kommerziellen Charakter", sie wird im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt, und der Gesamtwert beträgt nicht mehr als 175 Euro Einkaufswert. Im Zweifel sollten Urlauber die Belege vorzeigen.


Weitere Informationen: Auswärtiges Amt: Tel. 030/18 17-44444, www.auswaertiges-amt.de ; Zoll: Tel.: 0351/448 34-510, Internet: www.zoll.de