Nicht jeder Erholungsort ist ein Kurort, und nicht jeder Kurort ist ein Heilbad. Der Deutsche Heilbäderverband hat in seinen Begriffsbestimmungen...

Nicht jeder Erholungsort ist ein Kurort, und nicht jeder Kurort ist ein Heilbad. Der Deutsche Heilbäderverband hat in seinen Begriffsbestimmungen festgelegt, wann sich ein Ort wie nennen darf: Luftkurorte sind Orte mit überdurchschnittlich guter Luftqualität und einem Bioklima, das zu therapeutischen Zwecken hilfreich ist. Erholungsorte sind klimatisch und landschaftlich bevorzugte Orte, die vorwiegend der Erholung dienen. Kurorte sind Orte, die besondere natürliche Voraussetzungen bieten, zum Beispiel Heilmittel des Bodens, für Kuren, zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Erkrankungen. Kneippkurorte sind Orte, die sich durch ein entsprechendes Bioklima und ihre gute Luftqualität auszeichnen. Die gesicherte Qualität von Kneippkuren muss durch ein Gutachten festgestellt sein. Kneippheilbäder sind Orte, für die das alles auch gilt und die bereits seit mindestens zehn Jahren unbeanstandet Kneippkurort sind. Heilbäder sind Orte, an denen natürliche Heilmittel, etwa aus einer Thermalquelle oder aus dem Moor, vorhanden sind, die sich nach wissenschaftlichen Erfahrungen in der Kur bewährt haben. Luftqualität und Bioklima müssen ebenfalls entsprechend gut sein. Seebäder sind Orte, die darüber hinaus an der Meeresküste oder in deren unmittelbarer Nähe liegen. Dafür gilt eine maximale Entfernung von der Ortsmitte bis zum Strand von zwei Kilometern. Seeheilbäder dürfen sich nur so nennen, wenn außerdem die Heilwirkung durch wissenschaftliche Gutachten festgestellt wurde.

Informationen: Die Broschüre "Die Kur in Deutschland" kann kostenlos bestellt werden beim Deutschen Heilbäderverband, 53113 Bonn, Tel. 0228/20 12 00, Internet www.deutscher-heilbaederverband.de