Verunreinigungen durch Kamel- und Pferdedung am tunesischen Mittelmeerstrand sind als Reisemängel anzusehen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor (Az:135 C 287/05). Mit seinem Spruch gab der Amtsrichter einem Urlauber Recht, der seinen Reiseveranstalter auf Rückerstattung eines Teils des Reisepreises wegen massiver Verunreinigung des Strandes verklagt hatte.