Zollbestimmungen: Bei Verstößen drohen teilweise drakonische Strafen. Beschränkungen auch innerhalb der Europäischen Union.

Zollkontrolle!" Nicht nur Reisende mit reichlich Schnaps und Zigaretten im Gepäck sollten bei diesem Wort aufhorchen. Immer wieder erleben Urlauber unversehens Ärger bei der Ein- und Ausreise, weil sie gegen Zollvorschriften und Gesetze verstoßen, von denen sie zuvor nichts ahnten. Antike Scherben aus der Türkei, Korallen aus Ägypten, seltene Papageien aus Südamerika - Ausfuhr strengstens verboten! Die Strafen für Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen sind oft drakonisch. Auf den schwarzen Listen steht weit mehr als Waffen, Drogen und Pornografie.

Dass Drogenfunde beim Zoll Gefängnis nach sich ziehen, weiß jeder. Briefe und Päckchen sollte man niemals für Fremde über die Grenze transportieren, heißt eine eherne Regel. Dass man den "Playboy" nicht ins streng islamische Saudi-Arabien einführen sollte, liegt auch nahe. Weniger bekannt ist, dass die Ausfuhr antiker Scherben und Steine aus der Türkei mehrjährige Haftstrafen zur Folge haben kann. Griechenland, Ägypten oder Russland schützen ihr Kulturgut mit ähnlich harten Strafkatalogen.

Kaum besser geht es Gelegenheitsschmugglern, die sich in artenreichen Ländern wie Brasilien oder Malaysia an geschützten Tieren und Pflanzen vergreifen. Drakonische Geld- und Haftstrafen stehen in vielen Ländern auf Verstöße gegen das CITES-Abkommen (Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), besser bekannt als das 1973 geschlossene Washingtoner Artenschutzabkommen. 163 Länder gehören mittlerweile dem Abkommen an, darunter auch Deutschland. Die Negativliste der Ein- und Ausfuhrverbote umfasst 8000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten und reicht vom Schimpansen über Leopard und Tiger bis zur Orchidee.

Nicht nur bei der Ausreise wird kontrolliert. Immer wieder muss der deutsche Zoll tote und lebende Tiere und Pflanzen deutschen Urlaubern bei ihrer Wiedereinreise aus der Tasche ziehen: seltene Schildkröten ebenso wie Kakteen. Von den Verboten sind auch Souvenirs und Waren betroffen, die Teile geschützter Tiere oder Pflanzen enthalten, sei es die Krokotasche oder ein Stück Koralle aus dem Roten Meer. Geld- oder sogar Haftstrafen sind den Sündern sicher.

Eine weniger bekannte Zollfalle sind Devisenvergehen. Aus vielen Staaten darf die Landeswährung nicht ausgeführt werden. Größere Devisenbeträge müssen oft beim Zoll deklariert werden. Wer dies versäumt, muss mit Strafen rechnen. Ärger können sich Reisende auch schon bei der Einreise einhandeln. Viele Länder verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln, oft wegen der Tierseuchen, aber auch aus steuerlichen Gründen.

Selbst innerhalb der Europäischen Union gibt es noch Verbote und Beschränkungen, etwa bei der Ausfuhr von Kulturgütern ins Nicht-EU-Ausland. Aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft dürfen viele Kulturgegenstände nur mit Ausfuhrgenehmigung exportiert werden. Dazu zählen Bücher, die älter als 50 Jahre alt sind, gedruckte Landkarten, die älter als 200 Jahre alt sind, archäologische Gegenstände, Handschriften, Wiegedrucke und Archive. Für einige Kulturgüter gibt es Wertgrenzen. Radierungen etwa dürfen bis zu einem Wert von 15 000 ohne Erlaubnis ausgeführt werden. Auch andere EU-Staaten schützen ihr Kulturgut, zum Teil mit drakonischen Strafen. Beispiel Griechenland: Wer glaubt, die Akropolis stückchenweise im eigenen Wohnzimmer neu aufbauen zu müssen und bei "illegaler Ausgrabung" erwischt wird, bekommt schnell Gelegenheit, seine archäologischen Aktivitäten in einem griechischen Gefängnis zu überdenken.