Recht

Pauschalurlauber müssen es nicht hinnehmen, wenn im Hotel die Bettwäsche fehlt oder verschmutzt ist. In einem solchen Fall dürfen sie den Reisepreis mindern - entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 4 C 476/02).

Im verhandelten Fall ging es um eine Reise nach Ägypten, bei der der spätere Kläger in einem anderen Hotel untergebracht wurde als ursprünglich gebucht. Dort fehlten das Laken und die Bezüge für ein Zustellbett, die Bettwäsche für das Doppelbett war gebraucht und verschmutzt. Dieser Zustand hielt bis zum Umzug in die eigentlich gebuchte Unterkunft zwei Tage lang an.

Für diese beiden Tage durfte der Tourist den Reisepreis um insgesamt 20 Prozent mindern - jeweils um 10 Prozent wegen der mangelhaften Bettwäsche sowie wegen der Einquartierung in einer Ersatzunterkunft.