Die Änderung der Straßenverkehrsordnung darf für Städte und Gemeinden kein Freifahrtsschein für kostengünstigen Lärmschutz werden.
Kommentar
Lärmschutz darf nicht billige Ausrede werden
Von Dorothea benedikt
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung darf für Städte und Gemeinden kein Freifahrtsschein für kostengünstigen Lärmschutz werden.
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