Gegen die Anordnung des Kirchengerichts, Helgo Matthias Haak wieder zu beschäftigen, wurde Beschwerde eingereicht. Haaks Anwalt sagt, die Entscheidung des Gerichts sei unanfechtbar.
(M.T.)
Gegen die Anordnung des Kirchengerichts, Helgo Matthias Haak wieder zu beschäftigen, wurde Beschwerde eingereicht. Haaks Anwalt sagt, die Entscheidung des Gerichts sei unanfechtbar.
(M.T.)
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