Kinder, deren Familien von Hartz IV leben, Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeldanspruch haben, können sich das Freibad-Vergnügen nicht leisten. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert zum Spenden auf.
(M.T.)
Kinder, deren Familien von Hartz IV leben, Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeldanspruch haben, können sich das Freibad-Vergnügen nicht leisten. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert zum Spenden auf.
(M.T.)
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