Ab sofort ist es in einem gewissen Rahmen wieder zugelassen, in Ahrensburg Plakate für kommerzielle Partys und andere gewerbliche Veranstaltungen aufzuhängen.

Ahrensburg. Die Stadt ist von einem erst im Januar erlassenen Verbot abgerückt. Jetzt dürfen Anbieter zweimal jährlich 20 Schilder in der Stadt aufhängen, diese dürfen dann 14 Tage lang dort bleiben. Das sieht ein Beschluss vor, den der städtische Bauausschuss einstimmig gefasst hat. Die neue Regelung gilt damit, ein Beschluss der Stadtverordneten ist nicht mehr notwendig.

Der Vorschlag, wieder etwas mehr Plakatwerbung zuzulassen, kam nicht aus der Politik, sondern der Verwaltung. Doris Nonnenkamp, die zuständige Sachbearbeiterin in der Bauverwaltung, schlug den Politikern die Neufassung der Richtlinie vor. Der Anlass: Das Ahrensburger Unternehmen Sound & Light Service, das unter anderem die Ü-29-Partys in Ahrensburg organisiert, hatte sich auch an die Verwaltung gewendet. Die Firma fühlte sich, wie andere Unternehmen aus der Region, ungerecht behandelt - denn das Stadtfest und das Weinfest durften beworben werden. Eine Ausnahme galt auch für Veranstaltungen von Vereinen.

Im Ausschuss war es Konsens, dass die Regelung verändert werden sollte. Uwe Grassau (WAB) schlug vor, für ein Vierteljahr wieder testweise die alte Regelung in Kraft zu setzen. Tobias Koch (CDU) ergriff schließlich die Initiative für Doris Nonnenkamps Vorschlag, der dann beschlossen wurde.