Feuerwerk darf nur Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden

Bargteheide/Großhansdorf . Die Ordnungsämter im Kreis Stormarn weisen daraufhin, dass Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und in der Nacht zum 1. Januar gezündet werden dürfen. Ein absolutes Abbrennverbot für Raketen herrscht in der Nähe von Reetdachhäusern. In Großhansdorf muss beispielsweise ein Abstand von 180 Metern eingehalten werden, in Bargteheide von 200 Metern. Der Abstand gilt hier auch für die Römischen Lichter. Für Feuerwerkskörper der Klasse II wie Kanonenschläge ist in Bargteheide ein Sicherheitsabstand von 50 Meter zu wahren.

Generell verboten ist es, in der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und Kirchen Raketen in den Himmel zu schießen oder Böller zu zünden. Damit wild lebende Tiere nicht gestört werden, sind laut Landschaftspflegegesetz Raketen und Knaller auch im Wald verboten.

Die Stadt Bargteheide weist zusätzlich daraufhin, dass auch das Abrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe brandgefährdeter Kunststoff-Dacheindeckungen nicht erlaubt ist. Das bedeutet: Abstand halten zum Sportzentrum Am Volkspark, zum Hilfszentrum am Alten Sportplatz, zu allen Schulen und Sporthallen am Schulzentrum und zum Neubau des Rathauses. In Großhansdorf dürfen laute Knaller und Böller im bebauten Innenbereich der Gemeinde nur Silvester ab 18 Uhr bis 1 Uhr am Neujahrsmorgen gezündet werden.

Ferner weisen die Behörden darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie II, also zum Beispiel Chinaböller, nicht an Kinder und Jugendliche verkauft oder weitergegeben werden dürfen - auch nicht von Eltern an die eigenen Kinder.

Verstöße gegen die Bestimmungen werden mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bestraft.