Ein Anwalt rechnet jetzt mit “einigen Tausend Widersprüchen gegen Heranziehungsbescheide und einigen Hundert Prozessen“.

Bargteheide. Der Streit um die von Gewässerpflegeverbänden erhobenen Gebühren ist offenbar noch nicht ausgefochten. Und das, obwohl der Kreis Stormarn die zuletzt auch vom Verwaltungsgericht Schleswig erkannte Problematik mangelnder Verbandsmitgliedschaft potenzieller Beitragszahler lösen will: 15.000 Stormarner im Zuständigkeitsbereich des Verbands Ammersbek-Hunnau sollen zur Mitgliedschaft "herangezogen" werden (wir berichteten), noch mal so viele im Gebiet der Verbände Grootbek und Alster-Rönne womöglich auch.

Der Ammersbeker Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner, der erbittert gegen die gängige Praxis bei der Gebührenerhebung kämpft, sagt: "Ich rechne jetzt mit einigen Tausend Widersprüchen gegen die Heranziehungsbescheide und mit einigen Hundert Prozessen."

Finkbeiner war derjenige, der die entscheidende Klage in Schleswig geführt hatte. Er hatte die Richter davon überzeugt, dass er gar kein Mitglied in einem Gewässerpflegeverband sei und folglich auch keine Mitgliedsbeiträge zahlen müsse.

Dass er und alle anderen Grundeigentümer im Verbandsgebiet nun zu Zwangsmitgliedern gemacht werden, bringe dem Verband gar nichts, vermutet Finkbeiner nun. Denn: "Einiges scheint darauf hinzudeuten, dass seitens der Verwaltung ein zweiter grundsätzlicher Irrtum besteht: dass nämlich alle Grundeigentümer Gewässerunterhaltspflichtig sind. So lese ich zumindest das Gesetz nicht." Mit dieser neuen Argumentation hat Finkbeiner im Namen zweier Bargteheider gegen Heranziehungsbescheide zum Gewässerpflegeverband Grootbek geklagt - wiederum in Schleswig.

Unterdessen haben sich viele Leser online und per E-Mail bei der Stormarn-Ausgabe des Hamburger Abendblattes gemeldet und über das Vorgehen des Kreises und der Verbände aufgeregt. Die meisten von ihnen kritisieren das ihrer Ansicht nach bestehende Unverhältnis von Beitrag und Verwaltungspauschale. "Der Beitrag ist zwei Euro, der Rest, vier Euro, ist Verwaltungsgebühr-Umlage. Das ist doch der Hauptärger", schreibt etwa Leser Klaus Holz. Und Eberhard Plote meint: "Die sechs Euro sind zwar nicht viel, aber sie sind trotzdem nicht angemessen. Angemessen ist die darin enthaltene sinnvolle Sachleistung von zwei Euro."

Die Verantwortlichen bei den Verbänden bedauern mittlerweile, dass die Gebühren überhaupt jemals in "Beitrag" und "Verwaltungspauschale" aufgeschlüsselt worden sind. Inzwischen gilt eine Satz von pauschal sechs Euro. "Die Aufschlüsselung war eine gesetzliche Vorgabe", erklärt Hans-Gerd Eissing, Leiter des Kreisumweltamts. Eine Vorgabe, die die Bürger auf eine falsche Fährte geführt habe. Bernd Gundlach, Chef der Amtsverwaltung Bargteheide-Land, die als Geschäftsstelle dreier Gewässerpflegeverbände fungiert, sagt: "Die Leute dachten, die fünf Euro seien nur fürs Kleben einer Briefmarke gewesen. Aber unter 'Verwaltungsaufwand' fällt auch die gesamte Planung und Organisation von Gewässerpflegemaßnahmen."

Hans-Gerd Eissing meint, dass die Verbände das vielleicht besser hätten kommunizieren müssen.