5900 Stormarner sind als Waffenbesitzer registriert, und zwar mit 20 400 Waffen. Wie viele illegale Waffen es zudem gibt, ist nicht bekannt.

Ahrensburg. Bis Ende des Jahres können illegale Waffen bei der Kreisverwaltung oder der Polizei abgegeben werden, ohne dass die Besitzer wegen unerlaubten Waffenbesitzes bestraft werden. Das sieht das neue Bundeswaffengesetz vor, das am 25. Juli in Kraft getreten ist. Diese Amnestie-Regelung soll dazu führen, das möglichst viele der illegalen Waffen aus dem Verkehr gezogen werden können. Die Stormarner Kreisverwaltung rät dazu, diese Chance zu nutzen.

Zahlreiche Stormarner haben nach Angaben von Anja Kühl bereits davon Gebrauch gemacht und ihre Waffen freiwillig abgegeben. "Es handelt sich in den meisten Fällen um Erbstücke, die beim Aufräumen im Keller oder auf dem Dachboden gefunden werden", sagt die Fachdienstleiterin Ordnung und Veterinärwesen in der Kreisverwaltung. Die Waffen werden ins Landeskriminalamt gebracht und dort verschrottet. Handelt es sich um besonders schöne oder historische Exemplare, werden diese nur unbrauchbar gemacht. Allerdings fällt auch das alte Gewehr an der Wohnzimmerwand unter den Begriff unerlaubter Waffenbesitz, wenn es nicht registriert ist. Viele dieser Gewehre durfte bis 1974 jeder besitzen. Dann erließ der Bund das erste Waffengesetz, seither ist eine Besitzkarte notwendig.

Anlass für das neue Waffengesetz war der Amoklauf von Winnenden, bei dem 16 Menschen starben, weil der Schütze ohne Probleme an die Waffe seines Vaters gelangt war.

Das Gesetz soll auch die Aufbewahrung legaler Waffen sicherer machen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition müssen jetzt von sich aus nachweisen, dass sie beides sicher aufbewahren, etwa durch Vorlage von Kauf- und Installationsbelegen geeigneter Tresore und Waffenschränke oder technischer Sicherheitsvorkehrungen. Und sie müssen mit unangemeldeten Kontrollen rechnen. "Davon haben wir bisher nur bei konkreten Verdachtsmomenten Gebrauch gemacht", sagt Anja Kühl. Das sei anders personell gar nicht zu leisten. Grundsätzlich muss ein Waffenbesitzer die Behördenmitarbeiter bei einer Routinekontrolle in die Wohnung lassen. Anja Kühl: "Verweigert er den Zutritt, kann ihm die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden."

Wer die Amnestie nutzen und illegale Waffe loswerden möchte, kann sie bei einer Polizeidienststelle oder beim Kreisordnungsamt abgeben. Fragen beantworten Mitarbeiter unter der Telefonnummer 04531/160314 oder -309.